Als Gebäudeeigentümer müssen Sie alle 12 Jahre Ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit prüfen lassen.

Denn im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.

Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:

    • Sichtprüfung („Gas-Hausschau“)
    • Funktions- und Dichtheitsprüfung aller Absperr- und Sicherheitsarmaturen und
    • Sicherheitseinrichtungen
    • Leckmengenmessung der Gas-Leitungsanlagen
    • Funktions- und Sicherheitsüberprüfung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte
    • Überprüfung der Aufstellbedingungen, der Verbrennungsluftversorgung sowie der Abgasabführung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte.

Nach Überprüfung der Anlage wird durch den Installateur ein Prüfprotokoll über die Ergebnisse erstellt und dem Anlagenbetreiber übergeben.

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